Hinweis nach dem Verpackungsgesetz

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)

Wird bei Lieferung eines Produktes entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, nehmen wir dieses unentgeltlich zurück. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten für die Rücksendung des Verpackungsmaterials an uns tragen. Der Höchstbetrag der Kosten für die Rücksendung der Waren entspricht den in Rechnung gestellten Transportkosten.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

Sollten Sie Fragen dazu haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.